Bei der Polizei gibt es viele Befürworter der Überwachung der Bürger.
Als Hauptargument wird gerne die Verbesserung der Aufklärungsquote von Verbrechen ins Feld geführt. Der Wunsch nach der Legitimation von Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und Fahndung in sozialen Netzwerken ist groß. Informationen sind der Grundstein zur erfolgreichen Verbrecherjagd.
Wenn der Jäger zum Gejagten wird
Ganz anders ist es aber, wenn es um die Überwachung der Polizisten selbst geht.
In Hamburg sollen ab August 2013 Streifenwagen mit GPS-Empfängern ausgestattet werden. Diese GPS-Technik soll den Polizisten nicht zur Navigation dienen, sondern der Zentrale Informationen über den Standort des Streifenwagens geben.
Koordination der Einsatzmittel durch GPS
Die Ortungstechnik per GPS wird schon seit geraumer Zeit in Rettungswagen eingesetzt, um der Leitzentrale die Koordination der Wagen zu erleichtern. So kann sichergestellt werden, dass Hilfe möglichst schnell vor Ort ist. Auch die Polizei soll durch diese Technik schneller zur Hilfe eilen können. So vergeht zwischen Notruf und Eintreffen der Polizisten weniger Zeit und eventuell wird so der ein oder andere Verbrecher noch auf frischer Tat erwischt.
Hört sich nach einer guten Idee an. Doch auf einmal erklingen aus Polizeikreisen ganz neue Töne:
Für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg und die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen ist das System ein digitaler „Leinenzwang“ und eine elektronische Kontroll- und Überwachungsinstanz.
Zweierlei Maß zur Sicherheit der Bürger
Zusammengefasst heißt es, dass auf der einen Seite mehr Überwachung der Bürger zur Aufklärung von Straftaten gefordert wird. Eine Überwachung der Polizisten ist aber eine unzumutbare Überwachungsinstanz.
Diesen Widerspruch erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG so:
Video- und Telefondatenüberwachung findet nur an Orten beziehungsweise in Situationen statt, in denen es um die Sicherheit der Menschen geht. Bei der GPS-Überwachung der Polizei geht es hingegen um eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Überwachung. Der Polizeipräsident scheint seinen eigenen Mitarbeitern nicht zu vertrauen.
Wer hat Angst vorm Überwachen?
Dabei wird der Standort der Streifenwagen allein der zuständigen Einsatzzentrale übermittelt und nicht gespeichert. Wovor fürchten sich die Polizisten also? Ist Datenschutz nicht nur für die, die etwas zu verbergen haben?
Gleiches Recht für alle
Datenschutz ist eben kein Täterschutz. Natürlich dürfen Polizisten – ebenso wie andere Arbeitnehmer – nicht bedingungslos überwacht werden. Die Erhebung von Positionsdaten zur Koordinierung der Einsatzwagen ist nicht per se unzulässig. Auch hier bedarf das System einer genauen Prüfung, ob datenschutzrechtliche Grundsätze wie z. B. Datensparsamkeit und Zweckbindung eingehalten werden.
Mehr zum Thema GPS-Überwachung von Arbeitnehmern finden Sie hier.
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